Sicher arbeiten an Abrichthobelmaschinen

Selbsttätig einstellbarer Brückenschutz © Michael Mühldorfer/ Otto Martin Maschinenbau GmbH&Co.KG
Selbsttätig einstellbarer Brückenschutz © Michael Mühldorfer/ Otto Martin Maschinenbau GmbH&Co.KG

Fachmann der Berufsgenossenschaft Holz und Metall erklärt, was bei Schutzsystemen zu beachten ist

Untersuchungen zufolge könnten pro Jahr mehr als 70 schwere Unfälle an Abrichthobelmaschinen verhindert werden, wenn veraltete Schutzsysteme präventiv durch moderne Schutzsysteme nach dem Stand der Technik ersetzt und vollständig angewandt werden würden.

Gert Feihle, Leiter des Teams Holzwerkstoffe und Holzstaubabsaugung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), erklärt, was Betriebe für sichere und gesunde Arbeit an diesen Maschinen beachten sollten.

Brückenschutz ist Standard

Das an älteren Abrichthobelmaschinen vorhandene Schutzsystem „Klappenschutz mit Fügeleiste“ bietet nur unzureichenden Schutz. Es richtig anzuwenden, erfordert zudem mehr Zeit, als einen Brücken- oder ebenfalls noch häufig vorzufindenden Schwingschutz einzurichten. Außerdem hat der Klappenschutz keine Sicherheitsreserven für den Fall, dass er unsachgemäß angewendet wird. „Insbesondere bei kleinen Werkstücken oder unvollständiger Anwendung verzeiht er keine Fehler“, sagt Feihle.

Unter anderem wird in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ darauf hingewiesen, dass eine Klappenverdeckung mit Fügeleiste nicht dem Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Seit 1995 dürfen Abrichthobelmaschinen nur mit Brückenschutz ausgeliefert werden. Dieser verdeckt die Messerwelle bei den meisten Arbeitsgängen komplett. Bei Fehlanwendungen verbleibt zwischen Hand und Messerwelle noch die Abdeckung, die verhindert, dass das Werkzeug berührt wird. Dies ist ein deutliches Plus auch gegenüber dem Schutzsystem „Schwingschutz“.

Klappenschutz erfordert spezielle Maßnahmen

Moderne Schutzsysteme sind die beste Unfall-Prävention. „Dennoch muss ein Klappenschutz mit Fügeleiste an älteren Abrichthobelmaschinen nicht zwingend durch ein moderneres Schutzsystem ersetzt werden“, sagt Feihle.

Die Schriften Arbeitsschutz Kompakt Nr. 34 „Arbeiten an Abrichthobelmaschinen“ und Fachbereich Aktuell Nr. 105 „Abrichthobelmaschinen – Bau und Ausrüstung“ beschreiben die Vorgehensweise, wenn nicht ausgetauscht wird: Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung kann ein (rechts-)sicherer Betrieb des Klappenschutzes mit Fügeleiste gewährleistet werden. Diese hat den Ausbildungsstand der Beschäftigten, die Abmessungen von Werkstücken sowie die Häufigkeit der Maschinennutzung zu betrachten und unter anderem folgende unfallreduzierende Vorgehensweisen als zusätzliche Maßnahmen verbindlich festzulegen:

  • Nur besonders geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen Arbeitsgänge einstellen und mit dem Schutzsystem arbeiten.
  • Einstellarbeiten dürfen nur bei stillstehender Messerwelle durchgeführt werden.
  • Keine kombinierten Arbeitsgänge: Abrichten mit gleichzeitiger Einstellung für Fügearbeiten dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
  • Im vorderen Bereich des Klappenschutzes muss ein Griff angebracht werden.

Für Auszubildende nicht empfohlen

In Ausbildungskursen für Tischler- und Schreiner-Auszubildende (TSM-Kurse) wird das Schutzsystem „Klappenschutz mit Fügeleiste“ nicht mehr unterrichtet, sodass sie kein Wissen über dieses Schutzsystem haben. Daher rät die BGHM dringend davon ab, Azubis im Betrieb damit arbeiten zu lassen.

Die Nachrüstung eines Brückenschutzes wird dagegen empfohlen. Für Werkstückbreiten kleiner als 100 mm ist an Altmaschinen vor Baujahr 1995 in der Regel auch ein Schwingschutz ausreichend. Bei Nachrüstungen sollte mit Fachfirmen geklärt werden, welches Schutzsystem montiert werden kann.

Arbeitsschutzverantwortliche in den Unternehmen können sich bei Fragen rund um Schutzsysteme an Abrichthobelmaschinen ebenso wie bei allen Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit jederzeit an ihre Aufsichtspersonen wenden.